Videosprechstunde und Messenger Dienst

Eine Videosprechstunde nach deutschem Recht bieten wir derzeit nur als privatärztliche Leistung an.



Sie können versuchen, den behandelnden Arzt unter der unten stehenden Telefonnummer, zu erreichen.

Tel.01631716378


Sie können mit uns auch unter der gleichen Telefonnummer einen Termin per SMS oder über das Video- und Chat-Programm der Firma signal.org vereinbaren,
das auf jedem Computer oder mobilen Telefon installiert werden kann.

Signal erscheint ähnlich sicher wie die zugelassenen Videoanbieter der Kassenärztlichen Vereinigung, unterliegt aber der amerikanischen Gesetzgebung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Video- und Chatprogramm nur zur Terminvereinbarung verwendet werden darf. Für die ärztliche Videosprechstunde gelten gesonderte Auflagen.

Als bekannter Privatpatient können Sie jederzeit einen Termin dazu erhalten. Derzeit nutzen wir die Firma: Red Medical Systems GmbH

zur Einwilligungserklaerung


Selbstverständlich können Sie sich auch als gesetzlich Versicherter bei Ihrem nächsten Arztbesuch dazu informieren.

Videosprechstunden nach deutschem Recht für gesetzlich versicherte Patienten bieten wir derzeit nicht an. NEU: DERZEIT MOEGLICH!


zur Einwilligungserklaerung


Der Gesetzgeber hat sie mit hohen Hürden belegt, die aus unserer Sicht unpraktikabel sind: Derzeit dürfen Sie nur zur Verlaufskontrolle und nach schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden, wenn vorher die Versichertenkarte vorlag. Die ärztliche Leistung wird nicht vergütet:"Videosprechstunden ..sind .. zunächst nur für bestimmte, dafür besonders geeignete Indikationen vorgesehen. Ein Erstkontakt per Video ist nicht gestattet, denn nach dem Fernbehandlungsverbot dürfen Ärzte individuelle Behandlungen nicht ausschließlich über Kommunikationsmedien durchführen.
Quellen: http: //www. kbv.de/html/videosprechstunde.php 8.12.2018; http: //www. kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Videosprechstunde.pdf 8.12.2018

So funktioniert die Videosprechstunde laut Gesetzgeber


1. Terminvereinbarung: Der Arzt vereinbart mit dem Patienten einen Termin für die Videosprechstunde, entweder beim Besuch in der Praxis oder telefonisch. Er teilt ihm Datum und Zeit sowie die Internetadresse und einen Einwahlcode mit. Der Code ist längstens einen Monat gültig. Die Internetadresse sowie weitere Infos erhalten Ärzte von ihrem Videodienstanbieter.
2. Information des Patienten: Vor der ersten Videosprechstunde holt der Arzt eine schriftliche Einwilligung des Patienten ein (Videodienstanbieter stellen ihren Kunden mitunter eine Vorlage bereit). Der Arzt weist ferner auf die Rahmenbedingungen hin, die für eine störungsfreie Videosprechstunde notwendig sind: geschlossene Räume, Ruhe, geeignete Technik, Licht.
3. Videosprechstunde starten: Patient und Arzt wählen sich bei dem V ideodienstanbieter ein, möglichst schon etwa zehn Minuten vor dem Termin. Der Patient gibt dazu lediglich die Internetadresse für die Videosprechstunde in den Browser seines PC oder Smartphones ein, danach den Einwahlcode. Bei einem kurzen automatischen Testlauf wird die Technik überprüft. Beide können erkennen, wenn der jeweils andere online ist. Der Patient wartet im Online-Wartezimmer, bis er vom Arzt aufgerufen, also zugeschaltet wird. Der Arzt sollte nun überprüfen, ob er mit den vorhandenen Gegeben- heiten die Sprechstunde durchführen kann. Sind die Bedingungen nicht geeignet, beispielsweise wenn die Kameraqualität für eine Verlaufskontrolle der Haut nicht gut genug ist, sollte er die Video- sprechstunde abbrechen. Kann eine Videosprechstunde durchgeführt werden, sollte der Arzt seinen zugeschalteten Patienten zunächst fragen, ob er sich allein im Raum befindet. Sind weitere Personen anwesend, müssen diese dem Arzt vorgestellt werden. Der Arzt sollte zudem darauf hinweisen, dass die Videosprechstunde nicht aufgezeichnet werden darf.
4. Videosprechstunde beenden: Ist die Konsultation beendet, melden sich Arzt und Patient von der entsprechenden Internetseite ab.
5. Einlesen der eGK und Dokumentation. In der Regel wurde die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereits eingelesen, sodass die Daten bei der Videosprechstunde bereits vorliegen.